Philosophie für eine vertrauensvolle, langjährige Zusammenarbeit

Die Zufriedenheit meiner Kunden leitet mein Handeln. Die aktive Betreuung von Beginn an ist für die weitere Zusammenarbeit im sensiblen Versicherungs- und Finanzsektor unumgänglich.

„Unübersichtlich und undurchsichtig“, so stellen sich für viele Kunden die vielfälligen Produkte am heutige Versicherungsmarkt dar. Was ist für mich und meine Familie zum jetzigen Zeitpunkt wichtig? Wie kann man sinnvoll fürs Alter vorsorgen und mit welchen Produkten erreicht man seine finanziellen Wünsche?

Als Versicherungsmakler bin ich ausschließlich Ihnen als meinen Kunden verpflichtet. Ich agiere als Ihr “treuhänderischer Sachwalter” und bin verpflichtet, Sie nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten. Besonderen Wert lege ich auf eine zuverlässige, langfristig angelegte Zusammenarbeit, die ich nicht nur als Geschäftsbeziehung, sondern als wirkliche Partnerschaft betrachte.

Eine Kundenorientierte Beratung ist nur bei einem Versicherungsmakler gewährleistet. Der Versicherungsmakler hat die Möglichkeit den Versicherungsschutz, welchen der Kunde benötigt und wünscht, bei nahezu jeder Gesellschaft am Markt einzudecken. Als Ihr persönlicher Versicherungsmakler agiere ich als  “treuhänderähnlicher Sachwalter”. Eine wesentliche Pflicht des selbstständigen Versicherungsmakler ist die in § 61 VVG normierte, ordnungsgemäße Beratung (nebst Dokumentation) der Interessenten bzw. Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Versicherungsvertrags. Die schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch einen Makler oder Vertreter führt nach § 63 VVG zu einer persönlichen Schadenersatzpflicht des jeweiligen Vermittlers.